Nachhaltigkeitsbericht 2026: Pflichten für Unternehmen

Alex

4. September 2026

Nachhaltigkeitsbericht 2026: Pflichten für Unternehmen

Für viele Finanz- und Nachhaltigkeitsabteilungen wird 2025 das Jahr der Vorbereitung, 2026 das Jahr der Pflicht. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, weitet die Europäische Union die Berichtspflicht massiv aus. Betroffen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die ihren Bericht also erstmals 2026 veröffentlichen müssen. Doch die Welle erfasst bald deutlich mehr Betriebe als bisher.

Wer ab 2026 konkret berichten muss

Die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtete in Deutschland rund 500 Unternehmen. Die CSRD dehnt diesen Kreis erheblich aus. Nach aktuellem Stand werden europaweit etwa 50.000 Unternehmen berichtspflichtig, in Deutschland schätzungsweise 15.000 Betriebe. Die Einführung erfolgt gestaffelt:

  • Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, also große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit über 500 Mitarbeitern.
  • Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Alle übrigen großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz, mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen.
  • Ab Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029): Nicht-europäische Unternehmen mit signifikanter EU-Tätigkeit.

Wer also 2026 erstmals berichtspflichtig wird, hat faktisch noch wenige Monate, um Datenstrukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten aufzubauen. Das unterschätzen viele Geschäftsführungen, die Nachhaltigkeit bislang als Kommunikationsaufgabe behandelt haben.

Was der neue Standard fordert: ESRS im Detail

Die CSRD schreibt vor, nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten. Diese Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und umfassen zwölf thematische Bereiche, unterteilt in Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ist dabei zentral: Unternehmen müssen nicht nur beschreiben, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen, sondern auch, welche Auswirkungen ihr Geschäft auf Umwelt und Gesellschaft hat.

Konkret bedeutet das zum Beispiel: Ein Logistikunternehmen muss einerseits berichten, wie steigende CO2-Preise seine Kostenstruktur verändern. Andererseits muss es darlegen, welchen CO2-Fußabdruck seine Flotte verursacht. Beide Perspektiven sind Pflicht, nicht optional. Zusätzlich verlangt die CSRD, dass der Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht integriert und maschinell lesbar im XHTML-Format mit iXBRL-Tagging eingereicht wird.

Vorbereitung: Wo Unternehmen jetzt anfangen sollten

Der häufigste Fehler in der Praxis: Unternehmen beginnen mit dem Schreiben des Berichts, bevor sie eine tragfähige Datenbasis haben. Wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen will, der CSRD-konform ist, braucht zunächst eine strukturierte Wesentlichkeitsanalyse. Diese Analyse identifiziert, welche der möglichen ESRS-Themen für das eigene Unternehmen tatsächlich relevant sind. Nicht alle zwölf Standards müssen vollständig bearbeitet werden, aber die Auswahl muss nachvollziehbar dokumentiert und begründet sein.

Wer sich einen Überblick über Methoden, Checklisten und Strukturierungshilfen verschaffen möchte, findet auf Plattformen wie Nachhaltigkeitsbericht erstellen praxisnahe Ressourcen, die den Einstieg strukturieren. Parallel dazu sollten Unternehmen intern klären, wer die Berichtsverantwortung trägt, welche Abteilungen Daten liefern und wie diese Daten qualitätsgesichert werden.

Für die Datenbeschaffung gilt: Scope-1- und Scope-2-Emissionen lassen sich in den meisten Unternehmen mit vorhandenen Verbrauchsdaten relativ schnell berechnen. Schwieriger wird es bei Scope-3-Emissionen, also den indirekten Emissionen in der Lieferkette. Hier sind Zuliefererdaten nötig, die häufig nicht strukturiert vorliegen oder aktiv abgefragt werden müssen.

Typische Stolperstellen in der Umsetzung

Neben der Datenbeschaffung gibt es drei weitere Bereiche, die in der Praxis regelmäßig Probleme bereiten:

  • Externe Prüfpflicht: Der CSRD-konforme Bericht muss von einem zugelassenen Prüfer mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) testiert werden. Das bedeutet zusätzliche Kosten und erfordert prüfungsfeste Dokumentation aller verwendeten Daten und Methoden.
  • Technische Anforderungen: Das iXBRL-Tagging ist kein redaktioneller Zusatz, sondern eine technische Anforderung, die spezifische Software oder Dienstleister erfordert. Unternehmen, die das unterschätzen, geraten kurz vor Abgabe unter Druck.
  • Interne Governance: Die CSRD verlangt Angaben zur Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Überwachung von Nachhaltigkeitsthemen. Das zwingt Unternehmen, Nachhaltigkeitsstrategie tatsächlich auf Leitungsebene zu verankern, nicht nur auf Referentenebene.

Sanktionen und Haftungsrisiken bei Verstößen

Die Berichtspflicht ist keine Empfehlung. Deutschland hat die CSRD ins HGB überführt, konkret durch Änderungen der Paragraphen 289b bis 289e sowie 315b und 315c. Wer keinen Bericht vorlegt oder wesentliche Angaben weglässt, riskiert Ordnungsgelder. Für Kapitalgesellschaften können diese je nach Verstoß bis in den sechsstelligen Bereich reichen. Darüber hinaus drohen Reputationsschäden: Institutionelle Investoren, Großkunden und Kreditgeber fragen Nachhaltigkeitsdaten zunehmend aktiv nach.

Besonders relevant ist das für Unternehmen im B2B-Bereich: Wenn ein Automobilhersteller oder ein Handelskonzern seinen eigenen Scope-3-Bericht erstellen muss, braucht er Daten von seinen Zulieferern. Wer diese Daten nicht liefern kann, verliert Ausschreibungen. Die Berichtspflicht trifft also indirekt auch kleinere Unternehmen, die formal noch nicht selbst berichtspflichtig sind.

Pragmatischer Einstieg für die Praxis

Unternehmen, die 2026 erstmals berichten müssen, sollten folgende Schritte in dieser Reihenfolge angehen: Zunächst eine Gap-Analyse gegenüber den ESRS-Anforderungen durchführen und den eigenen Reifegrad ehrlich einschätzen. Dann eine Wesentlichkeitsanalyse unter Einbezug interner und externer Stakeholder durchführen. Darauf aufbauend Datenverantwortliche in den Fachabteilungen benennen und Datenerfassungsprozesse etablieren. Im letzten Schritt einen Prüfer frühzeitig einbinden, idealerweise schon während der Berichtserstellung, nicht erst danach.

Der Aufwand ist erheblich, aber er zahlt sich aus. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsdaten strukturiert erfassen, gewinnen Steuerungsinformationen, die sonst im Tagesgeschäft verborgen bleiben: Energieeffizienzpotenziale, Lieferkettenrisiken, Personalfluktuation im Verhältnis zu Arbeitsbedingungen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist kein bürokratischer Selbstzweck, er kann, wenn richtig aufgebaut, ein echtes Managementinstrument werden.